Die Ausbildungsstätte des PHSV Norderstedt e.V. ist das Vereinsgelände an der Schleswig-Holstein-Straße. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr! Mit Rücksicht auf die Hunde wird auch bei Glatteis oder Schnee nicht gestreut, so dass das Gelände entsprechend vorsichtig betreten oder ganz gemieden werden soll.
Für jeden Hund, der auf dem Vereinsgelände geführt wird, muss eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden können.
Der Hund muss nachweislich gegen Tollwut geimpft sein, eine vollständige Impfung gegen ansteckende Hundekrankheiten ist erwünscht. Ausgenommen sind Hunde, die an der Welpenstunde teilnehmen, hier reicht der Nachweis einer 1. Impfung zur Grundimmunisierung (gem. Empfehlung Ständige Impfkommission Veterinärmedizin – Stand Januar 2021).
Alle nicht arbeitenden Hunde müssen an der Leine geführt werde. Hunde dürfen nicht auf dem Vereinsgelände festgebunden werden; sie sind an den geeigneten Plätzen (Box oder Auto) sicher festzulegen.
Außerhalb des Vereinsgeländes sind Hunde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu führen.
Der Übungsplatz dient ausschließlich den Ausbildungszwecken und ist nicht als Auslaufwiese oder Tummelplatz zu benutzen.
Es muss vermieden werden, dass sich der Hund auf dem Übungsplatz oder dem Vereinsgelände löst oder entleert. Ließ sich das nicht vermeiden, sorgt die Hundeführerin/der Hundeführer für die Säuberung des Geländes. (Als „Strafe“ wird eine Spende von mind.1 € in die Hundehütte am Tresen erwartet.)
Läufige Hündinnen dürfen an Trainingstagen nur in Absprache mit den verantwortlichen Ausbildern trainiert werden.
Trainings- und Übungszeiten sind von den Mitgliedern einzuhalten. Sie sind den Aushängen oder Mitgliederinformationen zu entnehmen. Ausbilder können für ihre Gruppen weitere Regeln festlegen, z.B. Abmeldung vom Training oder zum Ablauf des Trainings, die von den Mitgliedern zu befolgen sind.
Ausbilder haben – bei Abwesenheit von Vorstandsmitgliedern – das Hausrecht; ihren Anweisungen ist unbedingt zu folgen.
Mitglieder, die den Übungsplatz und die vereinseigenen Geräte und Einrichtungen benutzen, sorgen dafür, dass alles schonend behandelt und in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen wird. Mögliche Gefahrenquellen sind unverzüglich den Ausbildern zu melden.
Benutzte Geräte sind anschließend an die dafür bestimmten Plätze zurückzubringen. Das Auf- und Abbauen der Geräte sowie das Heran- und Fortschaffen der Helferbekleidung und Schutzarme sind Gemeinschaftsarbeit.
Das Mitführen von Hunden in das Vereinshaus ist nicht gestattet! Ausgenommen sind Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten.
Stand: Februar 2023