Der Verein möchte alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auf die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) und Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) hinweisen. Beide Verordnungen sind am 01.01.2022 in Kraft getreten. Nachzulesen sind die Verordnungen unter diesen Links: TierSchHuV bzw. TierSchTrV.
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung enthält nicht nur das Verbot von Stachelhalsbändern, sondern es sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind. Und jedem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. Weiterhin ist es prinzipiell erlaubt, Hunde alleine zu halten. In dem Fall legt die Tierschutz-Hundeverordnung jedoch fest, dass Sie Ihrem Hund einen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglichen müssen.
In der Tierschutztransportverordnung, § 6 Besondere Anforderungen an Behältnisse ist u.a. in der Anlage 1 geregelt, welche Mindestabmessungen Transport-Behältnisse bei Hunden (und Katzen) aufweisen müssen.